Die Gewerbeabfallverordnung betrifft so gut wie alle Unternehmen und wirft viele Fragen auf. Praxisnahe Informationen zur Umsetzung im Betrieb haben die bayerischen IHKs jetzt für Sie in einem BIHK-Informationspaket zusammengestellt.
Seit Mitte 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Sie regelt den Umgang mit Abfällen in Unternehmen aller Art, klein oder groß in jeglichen Branchen und enthält Vorgaben, wie Abfälle zu trennen und zu behandeln sind. Da die Regelungen komplex sind und die Verordnung vielfältige Ausnahmen enthält, benötigen die Betriebe bei der Umsetzung häufig Unterstützung. Vorhandene Informationen sind oft nicht umfassend und praxisnah genug, um die auftretenden Fragen der Unternehmen zu klären.
Mit dem vorliegenden Leitfaden schließen die bayerischen IHKs diese Lücke. Er richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Der vorliegende Leitfaden will den Akteuren in den Mitgliedsbetrieben auf verständliche und anschauliche Art und Weise aufzeigen, welche Anforderungen mit der Gewerbeabfallverordnung verbunden sind und welche Möglichkeiten bestehen, diese umzusetzen. Gemeinsam mit Unternehmen, Experten und Behörden wurden anhand von Musterunternehmen Beispiele und eine Frageliste erarbeitet, anhand derer die Zusammenhänge besser nachvollzogen werden können.
Hier geht es zum Leitfaden (PDF). Den Leitfaden finden Sie mit weiteren Informationen und Downloads auch auf der Seite „Informationspaket Gewerbeabfall“ der IHK für München und Oberbayern.
Dort finden Sie auch Informationen zur Gewerbeabfallverordnung und einer praxisnahen Umsetzung in ihrem Unternehmen im Zusammenschnitt der zwei aufgezeichneten Webinare, die der BIHK gemeinsam mit dem Umweltcluster Bayern im Oktober 2020 durchgeführt hat.