Am 12. Oktober 2026 fand das 5. Fachforum „Marktzugang und Best Practices“ des CREATE-Netzwerks mit zwölf Teilnehmenden in Augsburg statt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Nachhaltigkeitskommunikation und Green Marketing im Rahmen der EmpCo-Richtlinie rechtssicher gestaltet werden können.
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und gilt seit dem 27. September 2026. Ihr wesentliches Ziel ist es, Greenwashing zu bekämpfen und Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen. Vage, allgemeine Aussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ sind unter bestimmten Voraussetzungen verboten, sofern sie nicht auf einer nachweisbaren Umweltleistung beruhen.
Dr. Birgit Müller, Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz bei Sonntag & Partner, erläuterte die Anforderungen der Richtlinie und zeigte anschaulich auf, welche Aussagen zulässig sind und wo rechtliche Grenzen liegen. Ein besonderer Fokus lag auf Biokunststoffen und der biologischen Abbaubarkeit von Kunststoffen.
Zuvor gab Christian Schlimok, Gründer von Novamondo, einen Impuls zu Green Marketing und Nachhaltigkeitskommunikation. Anhand verschiedener Praxisbeispiele stellte er mögliche Kommunikationsstrategien vor. Dabei wurde deutlich, dass Unternehmen zunehmend alternative Formulierungen zum Begriff „Nachhaltigkeit“ prüfen. Dieser umfasst sowohl ökologische als auch soziale Aspekte, während produktspezifische Aussagen häufig nur die ökologische Dimension betreffen. Auch Kommunikationsansätze wie das „Impact Storytelling“ wurden vorgestellt.
Im Anschluss diskutierten die Teilnehmenden über konkrete Produkte und deren Kommunikationsstrategien. Die Unternehmen MANN+HUMMEL, Marker Deutschland und BSH Hausgeräte brachten dazu ihre Produkte und Fragestellungen rund um die EmpCo-Richtlinie ein.
Die Diskussion verdeutlichte, dass die EmpCo die Kommunikation ökologischer Produktvorteile stark beeinflusst. Es besteht Unsicherheit hinsichtlich der rechtssicheren Formulierung von Umweltaussagen und der Auslegung einzelner Anforderungen. Die damit verbundene Komplexität kann zu einer übervorsichtigen Kommunikation führen. Anwältin Dr. Müller zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass sich mit zunehmenden Anwendungsbeispielen eine Routine im Umgang mit der Richtlinie entwickeln wird.

TeilnehmerInnen des 5. Fachforumstreffen (Foto: Umweltcluster Bayern)
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