Gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung, der Vereinigung der Bayerischen ‎Wirtschaft e. V. (vbw) sowie dem Bayerische Handwerkstag e. V. hat der Bayerische ‎Industrie- und Handelskammertag e. V. am 1. Oktober 2020 den neuen Umwelt- und ‎Klimapakt besiegelt. ‎

Unterzeichnung des neuen Umwelt und Klimapaktes Bayerische Staatskanzlei

Unterzeichnung des neuen Umwelt- und Klimapaktes - © Bayerische Staatskanzlei

Dr. Gößl, Hauptgeschäftsführer des BIHK, betont, dass Zukunftsthemen wie der ‎Schutz von Umwelt und Klima aus Sicht der Wirtschaft auch in Zeiten von Corona ‎nicht vernachlässigt werden dürfen. Die bayerischen IHKs bauen beim ‎Umweltschutz seit je her auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung und sind bereits ‎seit der Gründung im Jahr 1995 Partner im Umweltpakt Bayern. ‎
Die Bedeutung des Paktes unterstreicht die Anwesenheit des Ministerpräsidenten ‎sowie zweier Staatsminister. Unterzeichnet wurde der Pakt von Ministerpräsident Markus Söder ‎sowie vom Minister für Umwelt- und Verbraucherschutz Thorsten Glauber und vom ‎Minister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Hubert ‎Aiwanger.‎
Der Umweltpakt Bayern wurde um das wichtige Thema Klimaschutz erweitert. ‎Weitere Schwerpunktthemen sind unter anderem Ressourceneffizienz, Entsorgung und ‎Recycling sowie Umwelttechnologien. In Ad-hoc Arbeitsgruppen, Projekten und einer ‎Informations-Plattform sollen der Dialog zwischen Politik und Wirtschaft vertieft und ‎Unternehmen zu betrieblichem Umwelt- und Klimaschutz motiviert werden.‎
Wie bisher sind alle engagierten Unternehmen und Einrichtungen der gewerblichen ‎Wirtschaft aufgerufen, sich zu beteiligen.‎
Dr. Gößl betont, dass er sich auf eine ausgewogene Umweltpartnerschaft freue. Auf ‎einen Pakt von Staat und Wirtschaft, der den Umwelt- und Klimaschutz in Bayern ‎weiterbringe, der Chancen, Innovationen und Freiwilligkeit betone und der ‎gleichzeitig auf schlanke Verwaltungsprozesse und Bürokratieabbau setze.‎

Ein Hinweis für Teilnehmer, welche erst in den letzten zwei Jahren – also nach dem 30.09.2018 – dem Umweltpakt beigetreten sind: diese werden ohne neuerliches Antragsverfahren befristet in den Umwelt- und Klimapakt übernommen. Die Übernahme erfolgt für insgesamt drei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme in den (bisherigen) Umweltpakt. Für alle anderen Teilnehmer am Umweltpakt 2015-2020 endet die Teilnahme regulär am 23. Oktober 2020. Wir freuen uns, wenn diese und Unternehmen sich mit einer weiteren Umweltleistung für den neuen Umwelt- und Klimapakt bewerben!

Weitere Informationen: https://www.umweltpakt.bayern.de/

Quelle: IHK für München und Oberbayern, Sabrina Schröpfer